
07.10.2020
Ladenwaage mit Bondrucker ohne Pflicht für Fiskal- und TSE-Speicher
Premiere auf expoSE & expoDirekt (18. bis 19. November 2020) an der Messe Karlsruhe: Die Ladenwaage LPP verfügt über einen Bon-Drucker und weist Zahlbetrag und Wechselgeld aus. Dennoch besteht für die Waage keine Pflicht zur Aufrüstung mit einem Fiskalspeicher sowie einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE, gesetzliche Pflicht ab 30. September). Grund: Die Waage verfügt über keine Datenspeicherung, die eine solche Aufrüstung zur Pflicht macht (wie beispielsweise bei elektronischen Registrierkassen). Lediglich für den aktuellen Vorgang werden Preis und Gewicht angezeigt und ausgedruckt.