

Eingabe der Kalibrierdaten in den PC
Urkunde für akkreditierte Kalibrierungen bis 10.000 kg
- Wir sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert - der nationalen Akkreditierungsbehörde des Bundes: Nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist die DEW akkreditiertes Kalibrierlabor für nichtselbsttätige elektronische Waagen ∗
- Im Akkreditierungsverfahren hat die DEW nachgewiesen, dass sie ihre Tätigkeiten „fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringt“. Die DAkkS begutachtet und überwacht dabei das Managementsystem und die Kompetenz des eingesetzten Personals.
- Die DEW stellt Kalibrierscheine bis zu 10.000 kg aus.
Das unterscheidet akkreditierte Kalibrierungen von Werkskalibrierungen
- Ein Kalibrierschein gewährleistet, dass die Kalibrierung mit rückgeführten Normalen durchgeführt worden ist, dass regelmäßig eine Auditierung des Kalibrierlabors stattfindet, die Umgebungsbedingungen bei der Kalibrierung genau festgelegt worden sind und die Kalibrierung durch speziell unterwiesenes Personal durchgeführt wurde.
- Das sichert eine hohe Qualität der Kalibrierung.
- In Deutschland werden Kalibrierungen durch die Kalibrierscheine der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) dokumentiert. Durch die Überwachung der europäischen und der internationalen Akkreditierungsorganisationen (EA und IAF) sind Kalibrierscheine sowohl in Europa als auch weltweit anerkannt. Die Dokumente weisen nach, dass die in Prozessketten eingesetzten Waagen verlässliche Mess- und Prüfmittel sind.
- Ein Kalibrierschein macht somit Messergebnisse international vergleichbar
∗ Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-K-22423-01-00 festgelegten Umfang.
Unsere Leistungen
- Wir kalibrieren alle Waagenfabrikate in allen Genauigkeitsklassen – von Analyse- und Präzisionswaagen bis hin zu Industriewaagen
- Die DEW stellt Kalibrierscheine bis zu 10.000 kg aus.
- Die akkreditierte Kalibrierung führen wir im DEW-Kalibrierlaboratorium oder auch bei Ihnen vor Ort durch.
- Auf Wunsch: Ermittlung der Mindesteinwaage (kleinstes Wägegut, bei dem die Waage noch genaue und zuverlässige Messergebnisse liefert)
- Auf Wunsch: Das Ergebnis der Kalibrier-Prüfung wird vor dem Justieren der Waage mitgeteilt
Ihre Vorteile
- Schnellster Service: akkreditierte Kalibrierung Standard: 4 Arbeitstage, akkreditierte Kalibrierung Eilservice: ab 48 Stunden (Details auf Anfrage)
- Kompetenz: Unsere geschulten Fachkräfte haben alle langjährige Erfahrung
- Führung eines Rekalibrierkalenders für Ihre Waage
- Markenunabhängigkeit: Messgeräte aller Hersteller können unabhängig kalibriert werden
- Rundum-Betreuung durch den DEW-Prüfservice: Wir übernehmen die Wartung Ihrer Waagen, die Justage (auf Wunsch mit Protokoll vor und nach der Justage), die Eichvorbereitung, die elektrotechnische VDE-Prüfung und führen Reparaturen durch.

Kalibriermarke
Akkreditierte Kalibrierungen im DEW-Kalibrierlabor
- Zu Empfehlen bei Neugeräten und bei Waagen, die kostengünstig transportiert werden können. Die Anreise zur Vor-Ort-Kalibrierung entfällt. Erforderliche Reparaturen können schnell und umfassend durchgeführt werden.
Ablauf
- Einsendung Ihrer Waage an das DEW-Labor in Ettlingen (Tag 1)
- Bewertung und Kalibrierung durch unsere Spezialisten (Tag 2 und 3)
- Ausstellung Kalibrierschein und Rückversand Ihrer Waage (Tag 4)
Akkreditierte Kalibrierungen vor Ort beim Kunden
- Zu Empfehlen im Hinblick auf messtechnische Aspekte: Unsere Mitarbeiter kalibrieren Ihre Waage im Verwendungsumfeld. Das hat den Vorteil geringer Ausfallzeiten und der Transport sowie das Risiko von Transportschäden entfallen.
Ablauf
- Vorbereitende Wartungsarbeiten nach Vereinbarung: Sie nennen uns Ihren Wunschtermin mit Angabe der zu prüfenden Waagen. Unser Kalibriermitarbeiter wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und bespricht mit Ihnen den Ablauf
- Anwender bekommen von uns eine Geräteschulung
- Preise für Vor-Ort-Kalibrierungen erhalten Sie auf Anfrage.
Durchführung nach dem Kalibrierverfahren Euramet ( cg-18 / v.04)
- Erfassen/Auswahl der Firmendaten
- Erfassen/Auswahl der spezifischen Daten der zu kalibrierenden Waage
- Erfassen der Parameter entsprechend dem Waagentyp
- Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen
- Durchführung der Kalibrierung und Erfassen der Wägewerte: Richtigkeitsprüfung / Abweichung der Waage (5 Prüfpunkte) - Wiederholbarkeitsprüfung - Prüfung außermittige Belastung
- Erfassung der verwendeten Referenznormale und der Fehlergrenzen nach OIML R 111
- Ermittlung der erweiterten Messunsicherheit (gem. EA-4/02 M: 2022 und Euramet/cg-18/v.04)
- Erstellung und Freigabe des Kalibrierscheins
Optionale Schritte als Ergänzung zur Kalibrierung
- Ergebnis der Prüfung vor dem Justieren der Waage
- Konformitätsaussage zu einer definierten Toleranz oder Spezifikation
- Mindesteinwaage in Abhängigkeit der gewünschten Prozessgenauigkeit
Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol (DAkkS) - weltweit anerkannt
- In Deutschland werden Kalibrierungen durch die Kalibrierscheine der akkreditierten Kalibrierlabore dokumentiert.
- Durch die Überwachung der europäischen und der internationalen Akkreditierungsorganisationen (EA und IAF) sind Kalibrierscheine mit Akkreditierungssymbol (DAkkS) sowohl in Europa als auch weltweit anerkannt.
- Die Dokumente weisen nach, dass die in Prozessketten eingesetzten Waagen verlässliche Mess- und Prüfmittel sind.

Normale - dokumentieren die Abweichung der Waagenanzeige vom tatsächlichen Wert der Messgröße
Akkreditierte Kalibrierungen machen Waagen verlässlich
- Eine Waage zeigt nur dann exakte Ergebnisse an, wenn sie regelmäßig überprüft wird – das heißt, wenn sie richtig kalibriert wird.
- Bei einer Kalibrierung wird die Abweichung der Anzeige einer Waage vom wahren, tatsächlichen Wert der Messgröße festgestellt und dokumentiert.
- Das geschieht durch den Vergleich mit nationalen oder internationalen Normalen (metrologischen Vergleichsgegenständen).
- Normale sind gesetzlich verbindliche Grundlagen für die entsprechende physikalische Größe. Eine Kalibrierung wird auch als messtechnische Rückführung auf nationale oder internationale Normale bezeichnet.
- Erst Kalibrierungen gemäß den Vorgaben der DAkkS (Deutsche Akkreditierungs-Stelle) machen aus einer Waage ein verlässliches Mess- und Prüfmittel.
Kalibrierung – notwendig oder Pflicht?
- Grundsätzlich ist verlässliches Messen immer elementar notwendig – und das setzt eine Kalibrierung voraus. Schließlich können falsche Messergebnisse gravierende Folgen nach sich ziehen – von immenser Kostensteigerung bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.
- Außerdem steigt mit dem zunehmenden globalen Handel auch das Bedürfnis nach grenzüberschreitender Vergleichbarkeit und verlässlichen Bewertungen. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Kalibrierung gegenwärtig immens an Bedeutung.
- Verpflichtend wird eine Kalibrierung immer dann, wenn eine Waage in einem Qualitäts-Management-Prozess eingesetzt wird (z. B. nach ISO 9000ff, IATF 16949, VDA, FDA, GLP, GMP etc.).
- Jedes Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem ist demnach zur Erfüllung der normativen Anforderungen verpflichtet, seine Messmittel in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen – sprich zu kalibrieren - und dies zu dokumentieren.
Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol (DAkkS) - weltweit anerkannt
- In Deutschland werden Kalibrierungen durch die Kalibrierscheine der akkreditierten Kalibrierlabore dokumentiert.
- Durch die Überwachung der europäischen und der internationalen Akkreditierungsorganisationen (EA und IAF) sind Kalibrierscheine mit Akkreditierungssymbol (DAkkS) sowohl in Europa als auch weltweit anerkannt.
- Die Dokumente weisen nach, dass die in Prozessketten eingesetzten Waagen verlässliche Mess- und Prüfmittel sind.
Rekalibrierungsintervall - DEW Empfehlung
- Im Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol (DAkkS) wird kein Kalibrierintervall festgelegt.
- Die Empfehlung der DEW: Bei intensiver Nutzung (täglich) sollten Sie Ihre Waage alle 6 Monate rekalibrieren lassen, bei normaler Nutzung (wöchentlich) alle 12 Monate.
- Mit der zweiten Rekalibrierung kann man bereits eine Aussage darüber treffen, ob das Prüfmittel stabil ist und das Rekalibrierungsintervall z.B. auf 24 Monate erhöht werden kann.
Alle Infos kompakt zum Downloaden
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