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Mindesteinwaage 

Prozessgenauigkeit als Ergänzung zum DAkkS-Kalibrierschein - zum Beispiel für Analysenwaagen 

 

Mindesteinwaage -
Wie leicht darf das kleinste Wägegut sein? 

Je kleiner die Einwaage, desto größer wird die relative Messunsicherheit. Für den Prozessverantwortlichen einer Waage ist es wichtig, die auftretenden Abweichungen von minimalen Lasten zu bestimmen. Die Bestimmung der Mindesteinwaage deklariert so anschaulich die verschiedenen Anforderungen an die Wägegenauigkeit bezogen auf die Einwaage.

Wie leicht darf das kleinste Wägegut sein, bei dem Ihre Waage noch genaue und zuverlässige Messergebnisse liefert? Wo liegt genau die Grenze?

 

 

Protokoll enthält Diagramm und Tabelle

Das Mindesteinwaage-Protokoll weist die ermittelte Mindesteinwaage Ihres Messmittels an seinem Aufstell- und Einsatzort mit der relativen Messunsicherheit aus. Dies ist für verschiedene geforderte Wiegegenauigkeiten (Prozessgenauigkeiten), je nach normativen oder qualitätsrelevanten Anforderungen an die benutzte Waage, möglich.

Das Mindesteinwaagenprotokoll enthält sowohl ein Diagramm als auch eine Tabelle, aus der sich der Prozessverantwortliche die Mindesteinwaage für seine Waage ablesen kann.

Sicherheit bei kleinen Einwaagen

  • Die relative Unsicherheit jeder Waage nimmt zu, je kleiner die Einwaage ist. Um trotzdem mit der ausreichenden Genauigkeit messen zu können, dürfen bestimmte Mindesteinwaagen nicht unterschritten werden.
  • Die Einhaltung der Mindesteinwaage garantiert sichere und zuverlässige Wägeergebnisse.
  • Ein Mindesteinwaagen-Protokoll sollte erstellt werden, wenn auf der Waage z. B. kleine Substanzmengen abgewogen werden.

Hinweis: Erstellung der Mindesteinwaage nur in Verbindung mit einem DKD/DAkkS-Kalibrierschein möglich!

Mehr informationen zum Thema DKD / DAkkS-Kalibrierung finden sie hier: DAkkS-Kalibrierung Waagen

 

 

Leitfaden - die United States Parmacopeia (USP) 

Die United States Pharmacopeia (USP) ist das amerikanische Pendant zum deutschen Arzneibuch und wird auch von vielen Unternehmen in Deutschland als Leitfaden verwendet.

Die Anforderungen der USP an Waagen sind in zwei Kapiteln festgehalten:

  • Kapitel 41 ist bindend und umfasst Anforderungen an:
    • Wiederholbarkeit / Standardabweichung aus 10 Messwerten (0.1% mit einem Sicherheitsfaktor von 2)
    • Genauigkeit / Empfindlichkeit (0.1% eines Prüfgewichts > 5% Max)

    Aus diesen Vorgaben berechnet sich die Mindesteinwaage der Waage, d.h. die kleinste Einwaage, die auf der Waage gemessen werden darf. Laut USP-Kapitel 41 bildet das Ergebnis des Wiederholbarkeitstests den Anfangspunkt des Arbeitsbereiches einer Waage.

Im Vergleich zu der Mindesteinwaage als Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein wird bei der Mindesteinwaage-USP nur die Wiederholbarkeit berücksichtigt.

 

Protokoll Mindesteinwaage 

Mindesteinwaage-USP

Kontakt

Kleiner Plom 4
76275 Ettlingen
Telefon: +49(0)7243 / 71 620
Email: info@dew-waagen.de


 

 

 

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