"Muss bei einer offenen Ladenkasse jeder Einzelbetrag dokumentiert werden?"
Messe-Premiere - Ladenwaage mit Bon ohne Speicherpflicht auf expoSE & exoDirekt in Karlsruhe
Großes Thema auf der expoSE & expoDirekt in Karlsruhe - der Leitmesse für Spargel- und Beerenanbauer und Direktvermarkter: Die extrem steigenden Produktions-, Energie- und Lohnkosten setzen die Branche unter Strom. Produkte, die einen Beitrag für Arbeitserleichterung und Kostenreduktion leisten, sind gefragt. Das machte sich auch am DEW-Stand bemerkbar: Unsere Wägetechnik-Lösungen für mehr Effizienz bei der Ernte sorgten für großen Andrang.
Im Fokus: Die Weiter-Entwicklung unserer Ladenwaage LPP - das ist neu:
- Die Ladenwaage LPP II kann jetzt von vier Verkäufern gleichzeitig bedient werden.
- Das heißt: Vier unterschiedliche Verkaufsvorgänge können parallel stattfinden. So kann auch in Stoßzeiten schnell und exakt kassiert werden.
- Für Selbstpflücker: Bonausdruck mit TARA-Gewicht.
Das Besondere an der DEW-Ladenwaage LPP II: Sie verfügt über einen Bon-Drucker und
weist Zahlbetrag und Wechselgeld aus. Dennoch besteht für die Waage keine Pflicht zur
Aufrüstung mit einem Fiskalspeicher sowie einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE). Damit eignet sich die Waage ideal für die offene Ladenkasse im Hofladen.
Diese Themen bewegten die Besucher am DEW-Stand:
- "Wie lange gibt es die offene Ladenkasse im Hofladen noch - wird sie irgendwann untersagt?" Es ist nach wie vor zulässig, die Bareinnahmen ohne Registrierkasse zu ermitteln, z. B. mithilfe von Tageskassenberichten oder mithilfe eines Kassenbuchs. Es ist niemand zur Nutzung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet. Wer bisher nur eine offene Ladenkasse im Hofladen geführt hat, kann diese auch weiterhin führen wie bisher. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das zu ändern. Es ist sogar möglich, von einer elektronischen Kasse zur offenen Ladenkasse zu wechseln. Die Finanzbehörden können niemanden verpflichten, eine elektronische Kasse zu führen.
- "Muss bei einer offenen Ladenkasse jeder Einzelbetrag dokumentiert werden?" Eine offene Ladenkasse erfordert einen täglichen Kassenbericht (BFH, Urteil v. 13.3.2013, X B 16/12). Für den Kassenbericht müssen die täglichen Bareinnahmen tatsächlich ausgezählt werden. Das heißt, am Ende eines jeden Tages muss der Tages-Endbestand rechnerisch ermittelt werden. Nach den GoBD ("Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung") müssen Einzelaufzeichnungen im Rahmen der Zumutbarkeit erfolgen. Das heißt, wenn viele Waren von geringem Wert an eine Vielzahl an Kunden verkauft werden, muss nicht jeder Einzelverkauf festgehalten werden.