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Ladenwaage
LPP

Mit Bondrucker ohne Pflicht für Fiskal- und TSE-Speicher - ideal für Ladengeschäfte und Stände auf Markt und Feld 

 

Ladenwaage mit Bondrucker ohne Fiskalspeicherpflicht - Ausführung mit Pultanzeige

Ideal zur Ergänzung einer offenen Kasse - Ladenwaage mit Bondrucker ohne Pflicht für Fiskalspeicher

Schnelles und exaktes Kassieren mit offener Ladenkasse

  • Die Ladenwaage LPP verfügt über einen Bon-Drucker und weist Zahlbetrag und Wechselgeld aus. Dennoch besteht für die Waage keine Pflicht zur Aufrüstung mit einem Fiskalspeicher sowie einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE, gesetzliche Pflicht). 
  • Grund: Die Waage verfügt über keine Datenspeicherung, die  eine solche Aufrüstung zur Pflicht macht (wie beispielsweise bei elektronischen Registrierkassen). Lediglich für den aktuellen Vorgang werden Preis und Gewicht angezeigt und ausgedruckt.    
  • Optional mit Pultanzeige oder Hochanzeige (siehe Fotos oben).

Vorteile der Ladenwaage LPP

  • Die Arbeit mit der Ladenwaage LPP ermöglicht einen Bonausdruck mit Angabe von Gesamtsumme und Wechselgeld - auch ohne die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse  mit Fiskal- und TSE-Speicher.
  • Zusätzliches Nachrechnen von Summen und Wechselgeld im Kopf oder mit Taschenrechner wird überflüssig.
  • So wird schnelles und flüssiges Kassieren mit Garantie auf exakte Beträge möglich – auch mit offener Ladenkasse. Die ideale Waage für Ladengeschäfte, Stände auf dem Markt oder auf dem Feld.

Ladenwaage mit Bondrucker ohne Pflicht für Fiskalspeicher - kann 100 Artikel speichern

  • Tara-Handeingabe für Selbstpflücker-Einsatz
  • Verstellbare Position der Anzeige – je nach Bedarf Pult- oder Hochanzeige
  • Anzeige von Artikel-Bezeichnungen auf Display und Bonausdruck
  • 12 Artikel-Direkt-Tasten, Speicherplatz für 100 Artikel, PLU-Speicher
  • Zweibereichswaage – Bereiche: 6 / 15 kg (Ziffernschritt 2/5 g), 15 / 30 kg (Ziffernschritt 5 /10 g)
  • Lastplatte 370 x 240 mm

Hintergrund

  • Fiskalspeicher-Pflicht: Seit Januar 2017 müssen Finanzbeamte die Möglichkeit haben, den Fiskaldatenspeicher von elektronischen Waagen und Kassen auszulesen. Und das in einem auswertbaren Format.
  • Ist das Speicherformat der Waagen und Kassen für die neuen Anforderungen nicht kompatibel, bzw. reichen die Speicher für die Datenmenge nicht aus, müssen Geräte umprogrammiert, nachgerüstet oder durch Neukäufe ersetzt werden.
  • Pflicht für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Seit 30. September 2020 müssen elektronische Registrierkassen und PC-Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)aufgerüstet werden oder entsprechend neu angeschafft werden.


Premiere - Ladenwaage LPP im Ernte-Einsatz

Waagen für offene Kassen mit Bon

Wiegt schnell und exakt

Im Juni herrscht Hochbetrieb auf den Erdbeerplantagen im Landkreis Karlsruhe: "In Stoßzeiten muss das Abwiegen und Kassieren schnell gehen - und natürlich müssen die Werte trotzdem exakt sein", so eine Mitarbeiterin. Drei DEW-Ladenwaagen, Typ LPP, verstärken das Verkaufs-Team.


Alle Infos kompakt zum Downloaden 


Kontakt

Kleiner Plom 4
76275 Ettlingen
Telefon: +49(0)7243 / 71 620
Email: info@dew-waagen.de


 

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