Datenbox 5000 – Umsatz schnell auslagern
Seit Januar 2017 müssen Finanzbeamte die Möglichkeit haben, den Fiskaldatenspeicher von elektronischen Waagen und Kassen auszulesen. Und das in einem auswertbaren Format. Achtung: Die Aufbewahrung fortlaufender Z-Bons auf Papier wird jetzt nicht mehr akzeptiert. Auch das Löschen von Einzelbons zugunsten des Tagesendsummenbons ist unzulässig.
Das bedeutet für den Unternehmer: Ist das Speicherformat seiner Waagen und Kassen für die neuen Anforderungen nicht kompatibel, bzw. reichen die Speicher für die Datenmenge nicht aus, muss er seine Geräte umprogrammieren, nachrüsten oder durch Neukäufe ersetzen.
Die Datenbox 5000 speichert Fiskaldaten von Waagen und Kassen
Eine schnelle und kostengünstige Lösung kann aber auch die Auslagerung der Daten auf einen unveränderbaren Datenträger sein. Auf expoSE und expoDirekt stellt die DEW die Datenbox 5000 vor. DEW-Geschäftsführer Dagobert Maisch erklärt: „Das Speichergerät sammelt die Fiskaldaten von Waagen und Kassen und speichert sie täglich ab, wahlweise automatisch zu einer bestimmten Uhrzeit oder aber einen manuellen Kassenabschluss, der jederzeit durchgeführt werden kann.“ Die Verbindung kann über ein kabelgebundenes Netzwerk (LAN) oder ein Funknetzwerk (WLAN / WiFi) hergestellt werden. An die Datenbox 5000 kann in der einfachsten Konfiguration eine einzelne Kasse angebunden sein. Aber auch ein Verbund mehrerer Kassen an einem Standort oder in mehreren Filialen ist möglich.
Das Gerät verfügt über drei voneinander unabhängige Speichermedien:
Eine eingebaute SSD- Festplatte, eine von außen wechselbare Micro SD Karte und einen von außen wechselbaren USB Speicherstick. Um die Datenbank-Datei zu betrachten, einfach einen PC oder Laptop an das Netzwerk anschließen oder den USB-Stick an der Box abziehen und an den PC anschließen.
Historie Fiskaldatenspeicher
- Als Fiskalspeicher werden speziell gesicherte Speichereinheiten in Kassen oder auch Waagen bezeichnet.
- In Fiskaldatenspeichern sollen Umsatzdaten so abgelegt werden, dass sie nicht manipuliert und von Finanzbehörden zu Prüfungszwecken verwendet werden können.
- Mit dem Wechsel von papierbasierter Buchführung auf elektronische Systeme Mitte des 20. Jahrhunderts konnten Daten ohne Nachweismöglichkeit leicht verändert werden.
- Um mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern, wurden Anfang der 80er Jahre in Italien die ersten Fiskalspeichersysteme entwickelt. Der Grundansatz wurde inzwischen von zahlreichen Ländern rund um den Globus – darunter auch Deutschland – übernommen.
- Seit Januar 2017 hat das Bundesfinanzministerium die Anforderungen an Fiskaldatenspeicher neu geregelt. Finanzbeamte müssen dann die Möglichkeit haben, gespeicherte Umsatzdaten aus den Geräten auszulesen – in einem auswertbaren Format.